In Fachkreisen ist schon l\u00e4nger bekannt, dass im Rahmen der noch in diesem Jahr anstehenden 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) insbesondere die EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und \u00dcberwachung umgesetzt werden sollen. Ein wesentlicher Teil hiervon: Die Verankerung von ESG-Risiken im Risikomanagement. Mit Schreiben vom 26.09.2022 ver\u00f6ffentlicht die BaFin nun erstmalig einen vollst\u00e4ndigen Umsetzungsentwurf<\/a> und startet damit eine kurze Konsultationsphase f\u00fcr die 7. MaRisk-Novelle1)<\/sup>. Der Tenor: Die ESG-Regulatorik wird strenger und erfordert z\u00fcgiges Handeln seitens der beaufsichtigten Banken!<\/p>\n\n\n\n Mit der Ver\u00f6ffentlichung des Merkblatts zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken hat die BaFin bereits im Jahr 2019 ihren beaufsichtigten Banken eine Orientierungshilfe sowie Good-Practice-Ans\u00e4tze zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken f\u00fcr die Praxis an die Hand gegeben. W\u00e4hrend es seitdem mehrere Ver\u00f6ffentlichungen und Anforderungen seitens der EBA und EZB gegeben hat, wird durch die Aktualisierung der MaRisk nun auch die BaFin konkreter und stellt pr\u00fcfungsrelevante Anforderungen zum Umgang mit ESG-Risiken auf.<\/p>\n\n\n\n Demnach seien bisherige Prozesse anzupassen und neue Mess-, Steuerungs- und Risikominderungsinstrumente zu entwickeln, in denen die ESG-Risiken in den bekannten Risikoarten ausreichend ber\u00fccksichtigt werden. Auch seien die Auswirkungen von ESG-Risiken in die bestehenden Risikoklassifizierungsverfahren zu integrieren. Solange das noch nicht praktikabel sei, k\u00f6nne bei der Bewertung der Bonit\u00e4t und der Kreditw\u00fcrdigkeitspr\u00fcfung separate ESG-Scores herangezogen werden.<\/p>\n\n\n\n Dabei stellt die BaFin den Proportionalit\u00e4tsgrundsatz heraus. Je nach Gesch\u00e4ftsmodell und Risikoprofil der beaufsichtigten Institute k\u00f6nnen auch einfache Strukturen, Prozesse und Methoden ausreichen; bei erh\u00f6hten Nachhaltigkeitsrisiken seien diese jedoch aufw\u00e4ndiger und genauer auszugestalten. Genauso weist die BaFin in ihrem Schreiben darauf hin, dass die ESG-Datenlage oftmals noch unzureichend sei und vor allem keine historischen Daten vorl\u00e4gen. Das erh\u00f6he zwar die Schwierigkeit, Nachhaltigkeitsrisiken zielgerichtet in die bestehenden Prozesse zu integrieren und valide Aussagen zu Klima- und Politikszenarien zu treffen; dennoch werden die beaufsichtigten Institute zur Umsetzung der oben dargestellten Ma\u00dfnahmen angehalten.<\/p>\n\n\n\n Beim neuen Umsetzungsentwurf der BaFin zur Aktualisierung der MaRisk wird vor allem eines klar: Um den aufsichtsrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, brauchen die beaufsichtigten Institute die relevanten ESG-Daten. Diese werden auf der einen Seite ben\u00f6tigt, um \u00fcberhaupt das eigene Risikoprofil im Detail zu verstehen. So ist das Nachhaltigkeitsrisiko f\u00fcr das gesamte Kreditportfolio ebenso zu bestimmen wie das einzelner Kreditnehmer. Zum anderen braucht es die ESG-Daten aber auch, um erfolgreiche Prozesse zur dauerhaften Risikosteuerung zu implementieren.<\/p>\n\n\n\n Die BaFin stellt in ihrem Schreiben heraus, dass die Kreditinstitute in der Bewertung der Bonit\u00e4t und Kreditw\u00fcrdigkeitspr\u00fcfung \u00fcbergangsweise mit separaten ESG-Scores arbeiten k\u00f6nnen. Damit k\u00f6nnen Kreditinstitute vor allem Transparenz \u00fcber die Nachhaltigkeitsrisiken erhalten. Sofern die Institute gute Prozesse zur Datenerhebung implementieren, wird sich die Qualit\u00e4t und der Umfang der relevanten ESG-Daten im Zeitverlauf verbessern. Damit wird die Basis geschaffen, den ESG-Score auch in bestehende Prozesse zur Risikosteuerung zu implementieren. Die Basis hierf\u00fcr stellt jedoch eine solide ESG-Datenbank dar, die auch andere Anwendungsbereiche in den Kreditinstituten erm\u00f6glicht (vgl. Abbildung 1). Als imug rating haben wir bereits einen L\u00f6sungsansatz zur Einhaltung der regulatorischen Anforderungen entwickelt und in einem separaten Blogbeitrag<\/a> skizziert.2)<\/sup><\/p>\n\n\n\n Die anstehende 7. MaRisk-Novelle zeigt einmal mehr, dass Kreditinstitute sich gezielt mit der Ber\u00fccksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagement auseinandersetzen m\u00fcssen. Zum einen, weil die Aufsicht die kurzfristige Implementierung von geeigneten Strukturen und Prozessen einfordert, bei denen von einer Ausweitung und weiteren Konkretisierung in den n\u00e4chsten Monaten und Jahren auszugehen ist. Zum anderen, weil insbesondere die physischen Nachhaltigkeitsrisiken sehr kurzfristig und mit gravierenden Auswirkungen eintreten k\u00f6nnen \u2013 worauf die BaFin in ihrem Schreiben ebenfalls hinweist. Nicht zuletzt die D\u00fcrre in diesem Jahr ist hierf\u00fcr ein aktuelles Beispiel, die erheblichen und unmittelbaren Einfluss auf die Wirtschaftsaktivit\u00e4ten vieler Branchen gehabt hat. Aus gesch\u00e4ftsstrategischer und -politischer Sicht ist es demnach sinnvoll, die eigenen Nachhaltigkeitsrisiken konsequent und professionell in den Blick zu nehmen.<\/p>\n\n\n\n Ben\u00f6tigen Sie Unterst\u00fctzung zur Umsetzung der 7. MaRisk-Novelle oder anderen Themen rund um ESG und Nachhaltigkeit? Dann melden Sie sich gerne bei uns!<\/p>\n\n\n\n [1] https:\/\/www.bafin.de\/dok\/18645068<\/a> Konsultation zur 7. MaRisk-Novelle<\/p>\n","protected":false},"author":22,"featured_media":14797,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"inline_featured_image":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[31],"post_folder":[],"class_list":["post-14794","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-blog","tag-produkte-esg-risiken"],"yoast_head":"\nDie von der BaFin beaufsichtigten Institute sollen im Rahmen des Proportionalit\u00e4tsgrundsatzes trotz schlechter ESG-Datenlage Nachhaltigkeitsrisiken in das Risikomanagement integrieren<\/h4>\n\n\n\n
Um den aufsichtsrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, sind relevante ESG-Daten institutsspezifisch zu erheben<\/h4>\n\n\n\n
Kreditinstitute sollten kurzfristig t\u00e4tig werden und keine weitere Zeit zur Implementierung geeigneter Prozesse verlieren<\/h4>\n\n\n\n
[2] Bestimmung von ESG-Risiken im Kreditgesch\u00e4ft: Das gelingt nur in der Zusammenarbeit mit den Kreditnehmern | imug rating (imug-rating.de)<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"